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Schulordnung
von Zane am 17.10.2015 15:071. Allgemeine Verhaltensregeln
Das Verhalten in der Schule
●Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
●Schülern der ersten und zweiten Klassenstufe ist es nicht gestattet das Schulgelände zu verlassen. Schülern ab der 3. Klassen ist es gestattet an denen von der Schule eingeräumten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern, des Vormunds oder des Schulleiters vorliegt.
●Bei einer Erkrankung während des Unterrichts hat der Schüler sich bei der jeweiligen Lehrkraft zu entschuldigen.
●Unfälle während der Unterrichtszeit sind sofort dem Fachlehrer zu melden.
●Jeder Schüler ist zu sorgsamem Umgang mit Schuleigentum und dem Eigentum seiner Mitschüler verpflichtet. Mutwillige Zerstörungen werden gehadelt.
●Jeglicher Drogen-, Alkohol- und Tabakkonsum auf dem Schulgelände ist strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
●Das Fliegen auf den Gängen ist untersagt. Eigene Besen sind im Gemeinschaftsraum aufzubewahren, Schulbesen dürfen nicht ausgeliehen werden.
●Erstklässlern ist es nicht erlaubt einen eigenen Besen zu besitzen.
2. Unterricht und Klassenräume
●In Klassenzimmern und Fachräumen sind die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen und die Tafel zu säubern.
●Das Betreten und der Aufenthalt in Fachräumen außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.
●Störungen des Unterreichts sind nicht gestattet und werden mit Punktabzug und/oder Strafarbeit gehandelt.
●Die Schüler haben sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum anzusammeln.
3. Der Umgang miteinander
●Jeder Schüler ist zum respektvollen, höflichen Umgang mit seinen Mitschülern angehalten. Das heißt Handgreiflichkeiten, Aufforderungen zum Duell und vulgärer Sprachgebrauch sowie Beleidigungen sind unerwünscht.
●Das Haus und die Gemeinschaft sind mit höchster Sorgfalt zu Achten und zu Wahren.
●Jeder Schüler ist dazu verpflichtet dem Schulpersonal mit Achtung und Respekt entgegenzutreten und Anweisungen ohne Umschweife entgegen zu nehmen.
●Geplante, kriminelle Aktivitäten, wie u.a. Diebstahl werden zusätzlich zu den magisch-strafrechtlichen Folgen mit einem sofortigen Schulverweis geahndet.
●Die Mädchen- bzw. Jungenschlafsäle sind für das jeweils andere Geschlecht tabu.
●Bei Problemen mit Mitschülern, Lehrkörpern o.A. sind die Schüler angehalten sich an den Schulleiter oder aber an den Hauslehrer zu wenden.
4. Sonstiges
●Die Haltung ggf. gefährlicher und/oder großer magischer Tierwesen ist verboten. Dagegen ist es gestattet ein kleineres Haustier im Gemeinschaftsraum zu halten.
5. Sanktionen u.ä
●Bei häufigen Verstößen gegen diverse Regeln können Hogsmeade-Wochenenden verwehrt, Schüler von Schulaktivitäten oder gar vom Schulleben ausgeschlossen werden.
6. Uniformspflicht
Jeder Schüler ist dazu verpflichtet Schul- und damit Hausuniform zu tragen.
Das heißt:
●im Unterricht sowie auf den Gängen und Ländereien
●bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule
Ausgenommen sind:
●Wochenenden und Hogsmeade-Besuche
●Gemeinschaftsräume und Schlafsäle
7. Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Magie
●Das Zaubern auf den Fluren während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Alltagsanwendungen.
●Das Anwenden von Flüchen auf Mitschüler oder gar das Schulpersonal ist strikt verboten und wird evtl. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
●Behinderung von Schulpersonal oder dem regelten Tagesablauf mittels Magie ist untersagt.